Ich möchte eine moderne Klimaanlage im Dachzimmer (Zimmer meine Tochter) einbauen lassen. Ich habe gehört, dass seit Anfang Januar dieses Jahres Förderungsgelder für Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden können. Meine Frage ist, ob ich diese TPB-ID für die Erstellung des Antrages brauche.
Split-Klimaanlagen verfügen über eine Heizfunktion und arbeiten grundsätzlich wie eine Wärmepumpe. Als solche sind die Anlagen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bestand auch förderbar. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse in Höhe von 35 bis 40 Prozent. Voraussetzung ist eine hohe Energieeffizienz. Die Anlage muss in der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sein und Sie müssen die Fördermittel für die Wärmepumpe / Klimaanlage vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Ohne Sanierungsfahrplan benötigen Sie dazu keinen Energieberater. Sie können die Mittel ohne TPB über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder über Ihre Hausbank (Förder-Darlehen) beantragen.
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