Sie weisen auf die Nutzung des Steuervorteiles hin, dieser gilt aber nur für eigen genutzten und nicht für vermieteten Wohnraum oder? Ferner führen Sie die Kellerdeckendämmung oder Kellerdämmung als Perimeterdämmung von außen. Im letzteren Fall muss doch auch der Fußboden gedämmt werden oder nicht?
Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es nach § 35c Abs. 1 EStG leider nur für Sanierungsarbeiten in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. In Bezug auf die Kellerdämmung stehen Ihnen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. So gibt es Fördermittel für die Fußboden-, die Wand- und/oder die Kellerdeckendämmung. Alternativ zum Steuerbonus für die Sanierung steht Ihnen auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Förderung zur Verfügung. Hierüber bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Kellerdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.