Ich habe eine Kehlbalkendämmung in Eigenleistung ausgeführt. Der geforderte U-Wert wird unterschritten. Material habe ich von meinem Fachunternehmer eingekauft. Ausführung und U-Wert wurden auf dem Formblatt des Bundesfinanzministeriums vom Fachunternehmer bescheinigt. Das Finanzamt kennt weder Materialkosten noch Arbeitsleistung an. Was tun?
In diesem Fall ist eine Förderung von Eigenleistungen leider nicht möglich. Der Steuerbonus für die Sanierung lässt sich nur nutzen, wenn Fachhandwerker die Maßnahme durchgeführt haben. Anders verhält es sich bei der BEG-EM-Förderung, die Sie jedoch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen.