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Expertenrat

Gibt es die BEG-Förderung auch für die Bestätigung eines Energieberaters und was passiert, wenn die Sanierungskosten steigen?

Frage von Rolf G. am 07.04.2021 

Werden die Kosten des EEE für die Erstellung der TPB und des TPN bei einem Nichtwohngebäude ebenfalls mit 20 % bezuschusst und muss das bei der Antragstellung berücksichtigt werden?

Wenn im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme die Investitionskosten durch unvorhersehbare Arbeiten erhöhen oder z.B. zusätzliche Lampen verbaut werden müssen und die beantragte Fördersumme dadurch überschritten wird, wie verfährt man mit einer solchen Situation?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten der TPB zählen zu den förderbaren Kosten. Sie werden neben Beratungs-, Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen gefördert. Dazu geben Sie die entsprechenden Ausgaben im Rahmen der Beantragung an.

Steigen die Sanierungskosten nachträglich an, lässt sich das leider nicht bei der BEG-Förderung berücksichtigen. Das BMWi gibt an, dass die förderbaren Kosten nach der Antragstellung nicht nach oben korrigiert werden können. Aus diesem Grund ist es ratsam, das Angebot detailliert und ausreichend hoch zu erstellen.


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Wichtig zu wissen: Die Förderung ist unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantworten. Ein Energieberater aus Ihrer Region unterstützt Sie dabei.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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