Neue Haustür mit Einbruchsschutz in einem altem Haus: Muss ich Förderung für die neue Haustür oder für den Einbruchschutz beantragen? Gibt es für Wasser-Enthärtungsanlagen Zuschuss?
In Bezug auf die neue Haustür haben Sie beide Möglichkeiten. Das heißt, Sie können eine Förderung zum Wärmeschutz (KfW-Programm 430) oder zum Einbruchschutz (KfW-Programm 455) beantragen. Während Sie bei beiden Varianten einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten bekommen, benötigen Sie bei der Förderung zum Einbruchschutz keinen Energieberater. Darüber hinaus sind die Mindest-Investitionskosten niedriger. Voraussetzung ist jedoch, dass die neue Tür mindestens den Anforderungen der Widerstandsklasse 2 der DIN EN 1627 entspricht.
Die wichtigsten Informationen zur Antragstellung haben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" für Sie zusammengestellt.
In Bezug auf die Enthärtungsanlage sind uns keine Förderprogramme bekannt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die entstehenden Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".