Zum Unterstellen von Rollstuhl und Elektroscooter planen wir eine Glasüberdachung in der Länge von 4.50 m im Eingangsbereich unseres Reihenhauses. Unsere Garage ist vom Wohnhaus entfernt. Eine Überdachung wäre sinnvoll als Unterstellplatz des Scooters u. Rollstuhl. Ich habe eine Behinderung von 100 %. Aufgrund Oberschenkelamputation ist eine Fortbewegung nur mit Rollstuhl möglich. Ist diese Maßnahme in dem Förderprogramm enthalten?
Über das KfW-Programm 455-B können Sie hier aller Voraussicht nach einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent beantragen. Diesen bekommen Sie für den Umbau oder die Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen, Fahrradständern sowie deren Überdachungen.
Voraussetzung ist, dass die Stellplätze in der Nähe des Gebäudezugangs geschaffen werden, schwellenlos zu Gehwegen gestaltet sind und eine feste sowie ebene Bodenoberfläche aufweisen. Kfz-Stellplätze müssen zudem mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sein.
Kommt die Förderung für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel vor Beginn der Maßnahme online über das KfW-Zuschussportal. Unterstützung bei der Planung bekommen Sie unter anderem von den Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.
Alternativ zur KfW-Förderung für Barrierefreiheit können Sie unter Umständen auch einen Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Liegt ein Pflegegrad vor, bekommen Sie hier bis zu 4.000 Euro ausgezahlt. Ansprechpartner ist dabei Ihre Pflegekasse. Eine direkte Kombination von KfW-Förderung und Pflegezuschuss ist leider nicht möglich.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Barrierefreiheit herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.