1. Wann tritt das neue Förderprogramm 2024 (Heizungstausch) in Kraft?
2. Liefervertrag mit Lieferanten für Biofernwärme abgeschlossen. Noch keine Verträge mit Handwerker abgeschlossen. Kann ich Förderung bekommen?
Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber genau wie heute, dass Sie Fördermittel vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Das BMWK schreibt dazu: "In der BEG ist der Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages für die Bauleistung zu stellen. Bei Lieferverträgen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, ist von einem Vorhabenbeginn auszugehen. Der Abschluss eines Wärmeliefervertrags vor Antragstellung ist förderschädlich."
Andernfalls bekommen Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung, mit dem Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen können.