Vielen Dank für euer super eBook! Es ist wirklich sehr übersichtlich gestaltet und sehr hilfreich!
Folgende Fragen sind jedoch auch nach eingehender Lektüre noch offen geblieben:
1. Wir möchten neben der Heizung (Sole-Wasser-WP mit FBH) auch noch für weitere Einzelmaßnahmen eine Förderung beantragen:
- Fenster & Außentür
- Lüftungsanlage (dezentral)
Kann ich alle Maßnahmen in einem Antrag stellen oder sind hierfür mehrere Anträge notwendig?
2. Wir möchten im Zuge der Sanierung im Souterrain eine zweite Wohneinheit schaffen. Wie müssen wir diese im Antrag darstellen? Wann bzw. wie müssen wir die Existenz dieser zweiten WE nachweisen?
3. Wir haben zwei Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen, tendieren für die Bestellung wahrscheinlich aber zur günstigeren Variante. Trotzdem würde ich (aus verschiedenen Gründen) das höhere Angebot im Förderantrag angeben. Kann ich auch nach der Förderzusage auf ein anderes Wärmepumpenmodell bzw. einen komplett anderen Anbieter wechseln? Wenn ja - wie genau? Muss ich dann einen Änderungsantrag stellen?
Zur 1. Frage: Hier ist beides möglich. Sie können mehrere Einzelanträge stellen oder alles in einem Antrag unterbringen. Die Trennung von Maßnahmen an Haus und Heizung hat den Vorteil, dass Sie die Förderung jeweils nach Fertigstellung erhalten (nicht erst dann, wenn alles fertig ist). Der Kostenrahmen ändert sich dadurch nicht. Einzige Ausnahme: Sie verteilen die Anträge über mehrere Jahre (zum Beispiel 2023 und 2024). Beachten Sie aber, dass bei mehreren Anträgen für Maßnahmen an der Gebäudehülle mehrere Energieberater-Bestätigungen erforderlich sind. Das hat in der Regel höhere Kosten zur Folge.
Zur 2. Frage: Schaffen Sie eine neue Wohneinheit, sind die Kosten grundsätzlich förderbar. Entstehen bei der Sanierung neue Wohneinheiten ausschließlich in der Erweiterung (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), werden diese neuen Wohneinheiten als Neubauten eingestuft, d. h. die neuen Wohneinheiten dürfen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht als Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben herangezogen werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind lediglich Gebäude unter Denkmalschutz. In diesem Fall und dann, wenn die neue Wohneinheiten nicht ausschließlich in der Erweiterung (mit Einbeziehen von zuvor beheizter Flächen) entsteht, können Sie diese von Beginn an zur Bemessung der förderbaren Kosten heranziehen.
Zur 3. Frage: Hier können Sie sich problemlos für das teurere Angebot entscheiden und auch einen Sicherheitszuschlag einberechnen. Denn nachträglich lassen sich die Kosten zwar auf das tatsächlich benötigte Maß reduzieren, aber nicht mehr anheben. Sofern Sie sich für eine Anlage aus der Liste förderbarer Wärmepumpen entscheiden, können Sie das Modell dabei bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises wechseln. Unternehmen müssen Sie dabei nichts. Mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben, dass Sie im Förderportal hochladen, gehen Sie jedoch auf Nummer sicher.
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