x
Expertenrat

Meine Wärmepumpe wurde bereits geliefert. Wie bekomme ich die 2024 geltenden Konditionen zur Förderung?

Frage von Dieter E. am 12.10.2023 

Ich habe einen genehmigten Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe wurde inzwischen geliefert, aber noch nicht installiert. Was muss ich tun, um die Förderung nach den neuen Bedingungen 2024 zu erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist nicht mehr möglich. Da Sie bereits Leistungs- oder Lieferverträge vergeben haben, ist eine neue Antragstellung untersagt. Sie können die Förderung daher nicht stornieren und nach einer Sperrfrist von sechs Monaten neu beantragen. Ein Verschieben des Antrags nach 2024 sieht der Fördergeber grundsätzlich nicht vor.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo