Aufgrund der Flut an Nachrichten möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, ob bei der BAFA auch (noch) Änderungsanträge genehmigt werden - in 2023 oder 2024. Ich habe eine BAFA Förderungszusage vom 12.10.23 für die Bundesförderung f. effiziente Gebäude zum Tausch Gas gegen WP mit 35 %.
Nun verhält es sich jedoch so, dass der Antrag für eine Samsung WP mit Kältemittel R32 gestellt wurde und im Nachgang, wenn der Name der völlig neuen WP mit R290 bekannt und BAFA gelistet ist, geändert werden soll in eben jene R290.
Wahrscheinlich erfolgt die Listung von Samsung erst im Januar 2024 bei der BAFA. Ist eine Änderung dann noch möglich, oder ist eine Änderung in 2023 möglich, oder ist es nicht ratsam, eine Änderung zu beantragen, weil dann die Förderzusage entfällt?
Leider verwirren Politiker mehr, als sie aufklären. Über eine Hilfestellung Ihrerseits wäre ich sehr dankbar, da Sie für mich einen neutralen Standpunkt einnehmen.
Bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises können Sie den Wärmeerzeuger ändern, neue Wärmeerzeuger zur Förderung hinzufügen oder eine Innovationssteigerung beantragen. Nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist (vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids), ist das jedoch nur im ursprünglich beantragten Kostenrahmen möglich. Eine Erhöhung der Kosten nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist ist leider nicht mehr zulässig.
Haben Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie den Antrag jedoch stornieren und neu stellen. Aktuell ist dabei eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. Beim Wechsel zur BEG-Förderung ab 2026 soll das nicht nötig sein. Wann diese verfügbar sein wird, lässt sich aktuell jedoch nicht mit Gewissheit beurteilen. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.