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Expertenrat

Können wir den Förderantrag zurückziehen und neu beantragen?

Frage von Reinhard N. am 30.12.2023 

Unser Zuwendungsbescheid der BAFA für den Austausch unserer alten Ölheizung und den Einbau einer Luftwärmepumpe endet am 07.02.2024. Der Heizungsbauer wurde beauftragt, leider ist aber die Luftwärmepumpe seit Monaten nicht lieferbar.

Da wir immer gewisse "Bauchschmerzen" hatten in puncto Luftwärmepumpe, haben wir uns nun leider sehr kurz vor Ende des Bewilligungszeitraums überlegt, doch besser eine Sole-Wärmepumpe einzubauen. Teurer ja, aber eine weitaus längere Lebensdauer und die Anlage steht im Haus und nicht draußen.

Nun unsere Fragen:
1. Ist es möglich, den Förderantrag bei der BAFA zurückzuziehen und anschließend einen neuen Förderantrag bei der KfW zu stellen? Vorteil wären die besseren Förderbedingungen.

oder

2. Würden wir jeglichen Anspruch auf eine Förderung verlieren, wenn wir den jetzigen Förderantrag zurückziehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können ohne Weiteres eine andere Heizung einbauen. Bleiben Sie beim bestehenden Antrag, können Sie eine Verlängerung beantragen, indem Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hochladen. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, können Sie die Kosten allerdings nicht mehr nach oben korrigieren.

Alternativ können Sie den Förderantrag stornieren und neu stellen. Dazu schließen Sie einen neuen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die förderfähige Heizung mit einem  Fachunternehmen und lassen die Maßnahme umsetzen. Anschließend haben Sie bis zum 30. November 2024 Zeit, die Antragsunterlagen einzureichen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie dabei auf eigenes finanzielles Risiko handeln. Ob eine Förderung ausgezahlt wird, erfahren Sie erst nach dem Einreichen der Antragsunterlagen.

Sicherer ist es daher, den Auftrag mit aufschiebender Bedingung zu schließen und die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Möglich ist das allerdings frühestens ab Ende Februar 2024, da der Fördergeber die technischen Grundlagen zur Antragstellung noch nicht schaffen konnte.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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