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Expertenrat

Ist die Förderung der Heizung an eine ausführende Firma gebunden?

Frage von Jörg  H. am 06.06.2022 

Ich habe einen Zuwendungsbescheid für den Austausch einer Ölheizung erhalten. Geplant war es, eine Sole-Wasserwärmepumpe zu installieren. Leider ist nun die Heizungsfirma, die das Angebot gemacht hat, abgesprungen. Kann ich eine andere Heizungsfirma beauftragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das sollte kein Problem sein. Wichtig ist, dass Sie die im Antrag angegebene Heizung oder eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) einbauen. Ist die neue Wärmepumpe in der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Findet sich die neue Wärmepumpe in der Liste nicht, ist eine Meldung beim BAFA Pflicht. Die Experten prüfen dann die technischen Daten der Anlage und geben diese erneut frei.

Wollen Sie eine komplett neue Heizung einbauen (zum Beispiel Pelletheizung statt Wärmepumpe), sollten Sie mit dem Fördergeber absprechen, ob im Einzelfall ein formloser Änderungsantrag ausreicht. Andernfalls müssen Sie den Antrag zurückziehen und neu stellen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn Sie mit dem Bau noch nicht begonnen haben - sprich: noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben.

Für individuelle Rückfragen zu Ihrem Fördervorgang wenden Sie sich an Ihren Fördergeber. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9007(KfW) oder 06196 / 908 1625 (BAFA).


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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