Ich habe einen Zuwendungsbescheid für den Austausch einer Ölheizung erhalten. Geplant war es, eine Sole-Wasserwärmepumpe zu installieren. Leider ist nun die Heizungsfirma, die das Angebot gemacht hat, abgesprungen. Kann ich eine andere Heizungsfirma beauftragen?
Das sollte kein Problem sein. Wichtig ist, dass Sie die im Antrag angegebene Heizung oder eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) einbauen. Ist die neue Wärmepumpe in der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Findet sich die neue Wärmepumpe in der Liste nicht, ist eine Meldung beim BAFA Pflicht. Die Experten prüfen dann die technischen Daten der Anlage und geben diese erneut frei.
Wollen Sie eine komplett neue Heizung einbauen (zum Beispiel Pelletheizung statt Wärmepumpe), sollten Sie mit dem Fördergeber absprechen, ob im Einzelfall ein formloser Änderungsantrag ausreicht. Andernfalls müssen Sie den Antrag zurückziehen und neu stellen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn Sie mit dem Bau noch nicht begonnen haben - sprich: noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben.
Für individuelle Rückfragen zu Ihrem Fördervorgang wenden Sie sich an Ihren Fördergeber. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9007(KfW) oder 06196 / 908 1625 (BAFA).
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