Ich habe meinen BAFA-Förderantrag letztes Jahr am 10.08.2022 gestellt zur Förderung einer neuen Wärmepumpe. Hierbei handelt es sich um einen Austausch in 2023 unserer alten Wärmepumpe aus dem Jahr 2011. Frage: Ist es für die Förderung ein Problem, dass die alte Wärmepumpe von 2011 ist? Wir tauschen die WP nun nach 12 Jahren aus, sind 12 Jahre zu kurz, um die Förderung zu erhalten?
Haben Sie damals eine Förderung für die Wärmepumpe erhalten, muss die Anlage vermutlich mindestens 10 Jahre in Betrieb gewesen sein. Außerdem gilt ein Mindestalter von 5 Jahren für das Gebäude. Sie müssen die Förderung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen, die technischen Mindestvorgaben erfüllen und die Effizienz oder den Anteil regenerativer Energien steigern. Erfüllen Sie diese Vorgaben, sollte der erneuten Förderung einer Wärmepumpe nichts im Wege stehen.
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA, nachdem diese den Sachverhalt geprüft haben. Die Experten erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.