Ich möchte die Ölheizung auf Sole-Wärmepumpe umstellen (Altbau 1977). Energetische Sanierung (iSFP) ist geplant. Wann muss die Ölheizung raus bei Antrag Öl Austausch Bonus? Wenn ich sicher gehen will, dass die Wärmepumpe ausreicht, kann ich den Ölaustausch Bonus auch separat später noch beantragen (z.B 2 Jahre später)? Oder kann ich einfach mal den Öl-Austausch-Bonus mitbeantragen und später doch nicht ausbauen?
Den Bonus zum Austausch der Ölheizung (ab 15. August 2022 auch zum Austausch von Kohle-, Elektro- und Gasheizung) beantragen Sie zusammen mit der Förderung für die neue Wärmepumpe vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Den Nachweis erbringen Sie dann nach dem Abschluss des Vorhabens. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung zur Entsorgung. Eine nachträgliche Beantragung der Fördermittel ist nicht möglich. Können Sie die Entsorgung nicht nachweisen, gewährt der Fördergeber den Heizungs-Austauschbonus nicht und die Förderung fällt entsprechend niedriger aus.
Beachten Sie, dass der Staat kürzlich eine Änderung der Förderrichtlinien und das Absenken der Förderraten beschlossen hat. Die Zuschüsse für Wärmepumpen sinken demnach ab 15. August 2022 auf 25 Prozent. Hinzu kommen Boni für den Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung (Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein), sowie Boni für Sole- oder Wasser-Wärmepumpen. Insgesamt erhalten Sie ab Mitte August damit maximal 40 Prozent Förderung für eine Wärmepumpe.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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