Bleibt es bei Ihrer Einschätzung nach dabei, dass die Wärmepumpenförderung 2024 (trotz des BVergGE-Urteils) fortgesetzt wird? Ist davon auszugehen, dass - wie nach den Förderrichtlinien 2023 - auch Materialkosten bei Eigenleistung förderfähig sind?
Hier wird es voraussichtlich keine großen Änderungen geben. Im aktuellen Entwurf zur neuen BEG-EM-Richtlinie sind Eigenleistungen nach wie vor enthalten. Das kürzlich verkündete Urteil hat möglicherweise jedoch eine Senkung der Fördersätze zur Folge. Diese betrifft den Geschwindigkeitsbonus, der bei der Heizungsförderung auf 20 Prozent sinken könnte.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
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