Es gab eine Ablehnung von der BAFA bezüglich meiner Panasonic-Wärmepumpe. Begründet darin, dass ich meine Pumpe gekauft habe, bevor ich den Antrag gestellt habe. Aber warum soll ich einen Antrag stellen, bevor ich eine Pumpe habe? Auf welche Höhe hätte ich denn den Antrag stellen sollen? Gibt es da eine Möglichkeit, doch an eine Förderung zu kommen?
Hier gilt der Grundsatz: "Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn [...] zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags;". Nachlesen können Sie das in Punkt 9.2 der aktuell gültigen Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM-Richtlinie). Als Grundlage für die Fördersumme ist dabei eine Kostenschätzung oder ein Angebot heranzuziehen.
Die BEG-Förderung für eine Wärmepumpe erhalten Sie nachträglich leider nicht mehr. Es gibt allerdings zwei Alternativen. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben aus dem BEG, können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten für Material und Einbau verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, bleibt der Handwerkerbonus für die Sanierung. Mit diesem können Sie die angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent Ihrer Ausgaben für Handwerker (keine Materialkosten) von bis zu 6.000 Euro im Jahr. Die Förderung ist damit auf 1.200 Euro pro Jahr beschränkt.
Wichtig zu wissen: Den Steuerbonus für die Sanierung und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen bekommen Sie nur für Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie. Für den Sanierungsbonus muss diese dazu mindestens 10 Jahre alt sein.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.