Expertenrat

Fördert der Staat Wärmepumpen im Neubau seit diesem Jahr nicht mehr?

Frage von Sebastian T. am 19.03.2021 

Gibt es für Wärmepumpen seit diesem Jahr keine Förderungen mehr für den Neubau? In den TMA für die Heizungsförderung findet sich, wie in dem alten Programm (bis zum 31.12.20) eine Unterscheidung zwischen Einbau in Bestand und in Neubau. Allerdings kann bei der Eingabe nur ein Bauanzeigedatum, welches älter als 5 Jahre ist, eingegeben werden. Ich konnte leider keine weiteren Informationen finden, die mir bei dieser Problemstellung helfen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist richtig. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat Umweltheizungen wie die Wärmepumpe nur im Bestand - also in mindestens 5 Jahre alten Gebäuden. Fördermittel für den Neubau gibt es damit nur noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) - also für den Neubau von Effizienzhäusern. Heizen Sie hier überwiegend regenerativ (beispielsweise mit einer Wärmepumpe), bekommen Sie bessere Förderkonditionen und können höhere Kosten anrechnen lassen. Verfügbar ist die BEG-WG-Förderung ab Juli 2021. Bis dahin ist das KfW-Programm 153 für effiziente Neubauten weiterhin nutzbar.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo