Gibt es für Wärmepumpen seit diesem Jahr keine Förderungen mehr für den Neubau? In den TMA für die Heizungsförderung findet sich, wie in dem alten Programm (bis zum 31.12.20) eine Unterscheidung zwischen Einbau in Bestand und in Neubau. Allerdings kann bei der Eingabe nur ein Bauanzeigedatum, welches älter als 5 Jahre ist, eingegeben werden. Ich konnte leider keine weiteren Informationen finden, die mir bei dieser Problemstellung helfen.
Das ist richtig. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat Umweltheizungen wie die Wärmepumpe nur im Bestand - also in mindestens 5 Jahre alten Gebäuden. Fördermittel für den Neubau gibt es damit nur noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) - also für den Neubau von Effizienzhäusern. Heizen Sie hier überwiegend regenerativ (beispielsweise mit einer Wärmepumpe), bekommen Sie bessere Förderkonditionen und können höhere Kosten anrechnen lassen. Verfügbar ist die BEG-WG-Förderung ab Juli 2021. Bis dahin ist das KfW-Programm 153 für effiziente Neubauten weiterhin nutzbar.