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Expertenrat

Welche Kosten und Umfeldmaßnahmen kann ich bei der Förderung mit angeben?

Frage von Tobias K. am 10.07.2023 

Was mich brennend interessiert, ist das Thema "Förderung von Umfeldmaßnahmen beim Tausch der Ölheizung durch eine Wärmepumpe". Wir wollen die Ölheizung durch eine Wärmepumpe tauschen. Eine Fußbodenheizung ist bereits vorhanden. Der Fußboden soll ebenfalls erneuert werden. Der Öltank, der außerhalb des Hauses in der Erde ist, soll als Zisterne umgebaut werden.

Der Schornstein/Kamin soll nach Entfall der Ölheizung abgerissen werden. Können Sie mir sagen, ob die Vorhaben (neuer Fußboden, Zisterne, Schornstein-Abriss) zu den Umfeldmaßnahmen gehören und wir das durch Heizungstausch mit fördern lassen können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Rahmen der Umfeldmaßnahmen können Sie alle Maßnahmen fördern lassen, die direkt mit dem Heizungstausch verbunden sind. Das Erneuern des Fußbodens gehört in aller Regel nicht dazu - für diese Maßnahme bekommen Sie keine Fördermittel (Ausnahme: Steuerbonus für Handwerker). Anders verhält es sich bei der Demontage der Heizung und der Stilllegung des Öltanks - hierfür anfallende Kosten können Sie bei der Förderung mit anrechnen. Ob der Schornstein-Abriss ebenfalls förderbar ist, lässt sich aus der Ferne nicht eindeutig beurteilen. Da dieser nicht zwingend erforderlich ist, gehen wir davon aus, dass Sie den Bonus für die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten nicht bekommen.

Wichtig zu wissen ist, dass die örtlichen Gegebenheiten darüber entscheiden, welche Kosten förderbar. Eine Entscheidung fällen letztlich die Sachverständigen des BAFA, die Anträge prüfen und letztlich auch freigeben müssen. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

Einen guten Überblick bietet auch das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen vom BAFA.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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