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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam beantragen?

Frage von Tobias M. am 01.08.2022 

Ich möchte gerne eine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage einbauen und mein Energieberater meinte, ich könnte das zusammen fördern lassen (BAFA über Wärmepumpe und Austausch alter Ölheizung und iSFP - 50 %), müsste dafür aber auf die Einspeisevergütung verzichten. Das würde ich sehr gerne machen, leider wusste mein Energieberater nicht, wie er in diesem Zusammenspiel den Antrag stellen muss. Könnten Sie mir da Auskunft geben, damit ich das meinem Energieberater mitteilen kann?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei Einzelmaßnahmen fördert der Staat Photovoltaik-Anlagen nicht mit. Das ist nur dann möglich, wenn Sie die Sanierung zum Effizienzhaus anstreben. In diesem Fall können Sie die Kosten der Photovoltaikanlage bei der Förderung mit angeben, wenn Sie auf die Einspeisevergütung verzichten.

Fördermittel für Photovoltaikanlagen erhalten Sie aktuell in Form von günstigen Darlehen über das Programm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus bieten einige Bundesländer auch attraktive Zuschüsse an, wenn Sie die Photovoltaik mit Stromspeicher ergänzen. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher".

Auch die Änderung des EEG 2023 wirkt sich positiv auf die PV-Förderung aus, wie wir im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" aufzeigen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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