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Expertenrat

Können wir mit Wohnrecht Heizungsförderung beantragen und was zeichnet eine Wohneinheit aus?

Frage von Dietmar V. am 08.03.2024 

Das Haus wurde 2016 an unseren Sohn überschrieben. Es ist ein Zweifamilienhaus und meine Frau und ich haben lt. Vertrag ein lebenslanges Wohnrecht auf das gesamte Zweifamilienhaus. Wir als Wohnrechtsinhaber möchten eine neue Heizung (wahrscheinlich Pellet) einbauen lassen.

Unsere Frage ist: Können wir als Wohnrechtsinhaber Fördermittel beantragen? Weil 2-Familienhaus von 45.000 €? Was braucht man als Nachweis für ein Zweifamilienhaus? Steht uns auch der Geschwindigkeitsbonus zu, weil unser Einkommen unter 40.000 € liegt? Bisher ist in dem Haus eine fast 30 Jahre alte Ölheizung. Wie hoch wäre Ihrer Meinung nach die gesamte Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. Diese bekommen die Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) dabei nur, wenn Sie die Immobilie selbst als Erst- oder Hauptwohnsitz nutzen. Bei ihnen ist das nicht der Fall, weshalb sich die Förderung auf 30 Prozent plus Wärmepumpen- oder Biomassebonus beschränkt. Letzteren gibt es pauschal in Höhe von 2.500 Euro, wenn die geförderte Pelletheizung weniger als 2,5 mg/m³ Staub ausstößt.

Den Nachweis erbringen Sie mit einem Grundbuchauszug. Bei einer Wohneinheit handelt es sich dabei definitionsgemäß um "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich). (siehe3u BEG-EM-Richtlinie)

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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