Unsere Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus war defekt. Wir mussten uns jetzt eine neue kaufen, die den neuen Vorschriften entspricht (Schallschutz, Feuerschutz etc.). Können wir für diese einen Zuschuss beantragen?
Handelt es sich um eine selbst genutzte Immobilie, können Sie die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei ist es möglich, 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Darüber hinaus ist eine Förderung der Wohnungstür nachträglich aller Voraussicht nach nicht mehr möglich. Denn die BEG-EM-Förderung müssen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträge beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es zwar für Eigentumswohnungen, jedoch nur für Außentüren beheizter Wohnräume.
Ist das Treppenhaus in Ihrem Fall kalt und die Tür entspricht den Fördervorgaben (U-Wert maximal 1,3 W/m²K) kommt eine Förderung über den Steuerbonus bei der Sanierung infrage. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie in Ihrem Besitz steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert und welche Anforderungen im Detail bestehen, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".