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Expertenrat

Wer beantwortet Fragen zur BEG-Förderung?

Frage von Wolfgang K. am 15.03.2021 

Ich bitte Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 

Wie lange ist der Erfüllungszeitraum nach Zusage eines BAFA-Investitionszuschusses für Einzelmaßnahmen? 

Müssen die Maßnahmen, die in einem iSFP vorgeschlagen werden, vom Beratungsempfänger auch irgendwann umgesetzt werden, oder muss keine Maßnahme davon umgesetzt werden. Wenn doch, in welchem Zeitraum muss die Umsetzung erfolgen? 

Wird der Zuschuss für den iSFP auch gewährt, wenn keine Sanierungsmaßnahme umgesetzt wird? Wenn nicht, wie viele Maßnahmen müssen mindestens umgesetzt werden?

Ist es richtig, dass der iSFP-Bonus nicht gewährt wird bei Sanierung in einem Zug oder zum Effizienzhausstandard (als Komplettsanierung) und wenn ja wieso?

Ist bei Förderung über BEG-EM von Dach und Fenster, wenn mehr als 1/3 der Dach- oder Fensterflächen getauscht wird auch ein Lüftungskonzept und Luftdichtheitskonzept erforderlich, wie es bei der KfW war?

Muss beim Fenstertausch der U-Wert der Außenwand mit dem Verwendungsnachweis nachgewiesen bzw. die Berechnung vorgelegt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der Zusage haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Reicht das nicht aus, können Sie den Zeitraum auf Antrag um 24 Monate verlängern. Nach den 24 bzw. 48 Monaten haben Sie noch einmal 6 Monate Zeit, alle Unterlagen beim BAFA einzureichen.

Nein, die Maßnahmen im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind Empfehlungen, die Sie nicht zwingend umsetzen müssen.

Der iSFP-Zuschuss wird allerdings nur für die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gewährt, die Sie auch umsetzen.

Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus bekommen Sie den Bonus, nach Angaben des BMWi gibt es die Extra-Förderung dann allerdings nicht für alle Maßnahmen in einem Zuge (Komplettsanierung). Weitere Informationen dazu liegen uns aktuell leider noch nicht vor.

Ein Lüftungskonzept ist immer vorgesehen, wenn Sie Dach- und/oder Fensterflächen im Ein- und Zweifamilienhaus in dem Maße sanieren. Auch bei der BEG-Förderung ist darauf zu achten. Energieberater müssen die Einhaltung der Vorgaben dabei mit entsprechenden Nachweisen belegen. Stellen Experten fest, dass sich der Feuchteschutz nicht ohne Weiteres realisieren lässt, sind unter Umständen lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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