Wir haben einen Antrag für das KfW 461 im September 2021 gestellt. Aktuell sehen wir schwarz, dass wir bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums, die Baumaßnahme komplett abschließen können. Es gibt die Möglichkeit auf Antrag für Verlängerung, welche Gründe werden bei der KfW dazu akzeptiert?
Grundsätzlich sind Zuschüsse für einen Zeitraum von 24 Monate befristet. Anschließend können Sie eine Verlängerung um weitere 24 Monate beantragen, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu verschulden haben. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.4.1 der BEG WG Richtlinie.
Im beschriebenen Fall haben Sie also mindestens 24 Monate Zeit. Erhielten Sie den Zuwendungsbescheid beispielsweise im Dezember 2021, sollten Sie die Maßnahme also bis Dezember 2023 erledigt haben. Kommt es ohne Ihr Verschulden zu weiteren Verzögerungen (Lieferschwierigkeiten, Handwerkermangel etc.), empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diese kennen das Vorhaben und helfen dabei, keine Fördermittel zu verlieren.