Ich habe meine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht und benötige daher kein Gas mehr. Steht mir bei meinem Gasversorger ein Sonderkündigungsrecht zu, da ich einen befristeten Vertrag bis 2023 habe?
In der Regel ist es so, dass Sie den Gasvertrag kündigen können, wenn Sie keine Gasheizung mehr haben und den Anschluss nicht mehr benötigen. Ob das in Ihrem Fall auch so ist, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Eine zuverlässige Antwort bekommen Sie hierzu vom Kundenservice Ihres Energieversorgers. Alternativ dazu können Sie den Vertrag von einem Fachexperten unabhängig prüfen lassen.