Es geht um den Verkauf eines Hauses. Die Heizung ist von 1991. Es ist eine Gasheizung und ein Niedertemperaturkessel. Der neue Käufer möchte wissen, ob er bei einem Eigentümerwechsel dazu verpflichtet ist, die Heizung auszuwechseln und wenn ja in welchem Zeitraum nach Kauf dies passieren muss.
Handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung nach § 3 des Gebäudeenergiegesetzes, ist nichts weiter zu beachten. Die Heizung darf auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden und muss nach aktueller Gesetzeslage erst im Falle eines Defekts ausgetauscht werden. Erfüllt die Anlage die GEG-Vorgaben nicht, muss der Käufer diese binnen zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang ersetzen. Ab Januar 2024 gelten dabei neue Voraussetzungen.
Um eine Niedertemperaturheizung nach § 3 des Gebäudeenergiegesetzes handelt es sich bei einem Wärmeerzeuger, der "kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann". Sind Sie unsicher, können Energieberater oder Fachhandwerker die Einhaltung der Vorgaben bestätigen.