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Expertenrat

Muss die Gasheizung von 1991 bei einem Hausverkauf getauscht werden?

Frage von Demir C. am 14.06.2023 

Es geht um den Verkauf eines Hauses. Die Heizung ist von 1991. Es ist eine Gasheizung und ein Niedertemperaturkessel. Der neue Käufer möchte wissen, ob er bei einem Eigentümerwechsel dazu verpflichtet ist, die Heizung auszuwechseln und wenn ja in welchem Zeitraum nach Kauf dies passieren muss.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung nach § 3 des Gebäudeenergiegesetzes, ist nichts weiter zu beachten. Die Heizung darf auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden und muss nach aktueller Gesetzeslage erst im Falle eines Defekts ausgetauscht werden. Erfüllt die Anlage die GEG-Vorgaben nicht, muss der Käufer diese binnen zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang ersetzen. Ab Januar 2024 gelten dabei neue Voraussetzungen.

Um eine Niedertemperaturheizung nach § 3 des Gebäudeenergiegesetzes handelt es sich bei einem Wärmeerzeuger, der "kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann". Sind Sie unsicher, können Energieberater oder Fachhandwerker die Einhaltung der Vorgaben bestätigen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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