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Expertenrat

Erfülle ich mit meiner Anlage die GEG-Anforderungen ab 2024?

Frage von Rudi G. am 30.11.2023 

Ich habe einen Heizkamin, eine kleine Luft-Luft-Wärmepumpe (3,5 kW), Solarthermie und eine PV-Anlage (nur Strom) sowie eine 20 Jahre alte Gasheizung für WW und Wärme. Sollte nun eine neue Gasheizung eingebaut werden, ist dann der regenerative Anteil dadurch bereits abgedeckt oder muss die neue Anlage regenerative Komponenten haben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne eine Berechnung nach DIN V 18599 und Kenntnisse über die Leistung der einzelnen Wärmeerzeuger sowie die Gebäudeheizlast ist eine verbindliche Auskunft aus der Ferne leider nicht möglich.

Wichtig ist, dass die regenerativen Wärmeerzeuger ausreichen, um 65 Prozent des Wärmebedarfs abzudecken. Ein Energieberater aus Ihrer Region prüft das, bevor er eine Antwort gibt. Tauschen Sie die Heizung vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung aus, können Sie ohne Weiteres eine neue Gasheizung einbauen. Voraussetzung ist dann allerdings die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien (ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent). Decken können Sie die Anteile auch mit entsprechenden Biomethananteilen (Biogas) im Gas. Weitere Informationen zum Heizen ab 2024 geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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