Kann ich ein Gaskochfeld (betrieben mit Flasche) und einen Ofen (angeschlossen am Kamin) im gleichen Raum betreiben?
Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es nur bei raumluftabhängigen Öfen und Lüftungsanlagen oder Küchenablufthauben. Denn hier kann es dazu kommen, dass die Lüftung einen Unterdruck im Raum erzeugt und Abgase aus dem Ofen saugt. Die Folge ist ein lebensbedrohlich erhöhter Kohlenmonoxid- und ein verringerter Sauerstoffgehalt.
Beachten Sie, dass Sie maximal eine 5- oder 11-kg-Flüssiggasflasche betreiben und eine andere in einem anderen Raum lagern dürfen. Die Bevorratung in Schlafräumen und Kellern bzw. Räumen unter der Erdgleiche ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Stellen Sie bei Betrieb beider Geräte eine ausreichende Belüftung (geöffnetes Fenster) sicher, da sowohl der Ofen als auch das Kochfeld Sauerstoff aus dem Raum verbrauchen. Um gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen, können Sie auch einen Warnmelder für O2 oder CO im Raum aufstellen.