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Expertenrat

Gilt das GEG 2024 auch für Ferienhäuser?

Frage von Martin S. am 09.10.2023 

Gilt die Ausnahmeregelung für Ferienhäuser des alten GEG auch im neuen Heizungsgesetz ab dem 1.1.2024 für die Renovierung und den Neu-Käufer (alte Öl Heizung von 1997)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, Paragraf zwei des GEG bleibt unverändert. Nach diesem gelten die Vorgaben des GEG nicht, wenn es um wenig beheizte Wohngebäude geht. Dazu zählen:


  • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind oder
  • Wohngebäude für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer, wenn der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.

Eine entsprechende Bestätigung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region. Da die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen, empfehlen wir zudem die Abstimmung mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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