Wer kann mir verbindlich eine Auskunft über die Austauschpflicht im Einzelfall geben? Bei unserem Haus sind die Ausnahmeregelungen nicht ganz eindeutig. An wen kann ich mich zur Prüfung wenden?
Verbindliche Antworten bekommen Sie hier von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Verlässliche Aussagen bekommen Sie darüber hinaus auch von einem Energieberater, den Sie zum Beispiel in unserer Energieberater-Datenbank finden.