Gilt nach dem neuen GEG bzw. der ENEV immer noch die Vorgabe, dass Käufer von Immobilien alte Heizungen innerhalb von zwei Jahren tauschen müssen oder ist das durch die neuen Übergangsregelungen abgelöst?
Diese Regel gibt es nach wie vor. Sie ist in § 72 des GEG zu finden. Sie gilt aber nur dann, wenn es sich bei der installierten Heizung um eine mindestens 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizung handelt, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.
Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es aber nicht. Das heißt: Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder eine Brennwerttherme oder eine jüngere Konstanttemperaturheizung (zumindest theoretisch), müssen Käufer erst einmal nichts unternehmen.
Bei einem Austausch nach dem Eigentumsübergang (zum Beispiel aus Kostengründen oder wegen eines Defekts) gelten dann jedoch die Regeln des GEG, was die neue Heizung anbelangt. Was diese fordern, haben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch" zusammengefasst.