x
Expertenrat

Gelten die Sanierungspflichten im GEG, wenn das Haus teilweise überschrieben wird?

Frage von Phillip  B. am 17.02.2024 

Meiner Mutter gehört ein Mehrfamilienhaus. Mir ist klar, dass mein Vater im Erbfall nach GEG sanieren müsste. Gilt das auch, wenn ihm meine Mutter zu Ihren Lebzeiten einen Teil überschreibt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall geht es um Nachrüstpflichten aus dem GEG. Diese betreffen grundsätzlich nur:


Alle anderen Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenstertausch etc.) sind erst dann Pflicht, wenn Sie entsprechende Maßnahmen am Gebäude ausführen.

Bei den oben genannten Nachrüstpflichten gilt folgende Ausnahme: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 69 Absatz 2 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen."

Solange ein eingetragener Eigentümer diese Voraussetzung erfüllt, sollte die Ausnahme greifen. Wichtig ist dabei, dass die Person das Haus 2002 bereits als Eigentümer bewohnt hat. Zudem gilt die Ausnahme nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Gibt es im Haus mehrere Wohnungen, spielt die Eintragung keine Rolle. Denn dann gelten die Nachrüstpflichten bereits.

Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo