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Expertenrat

Greifen die Austausch- und Nachrüstpflichten des GEG, wenn wir das Haus unseren Kindern überschreiben, aber weiter darin wohnen?

Frage von Peter D. am 01.07.2023 

Wir bewohnen unser EFH seit 40 Jahren. Meine Frau und ich sind jeweils zur Hälfte Eigentümer des Hauses. Wenn wir nun unseren beiden Söhnen die Hälfte der Immobilie schenken, wir aber weiterhin im Haus wohnen bleiben, muss dann das Haus nach GEG saniert werden? Wenn ja, trifft dies auch dann zu, wenn wir beide Söhne weniger als 50 % der Immobilie schenken?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sobald das Eigentum auf neue Eigentümer übergeht, greifen die Pflichten des GEG. Aktuell bestehen zahlreiche Ausnahmen für Altbesitzer. Das setzt voraus, dass ein Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses dieses bereits am 01. Februar 2022 als Eigentümer bewohnt hat. Da die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Anforderungen des GEG umgehen, empfehlen wir Ihnen, das konkrete Vorgehen mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle zu besprechen. Diese prüft individuell und gibt eine rechtsverbindliche Auskunft. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Ausnahmen nicht gelten, wenn Sie das ganze Gebäude Ihren Söhnen überschreiben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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