x
Expertenrat

Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus, wenn meine Tochter ohne Kosten in einer Wohnung wohnt?

Frage von Janina U. am 18.03.2024 

Kann man den Geschwindigkeitsbonus bei einer Heizungssanierung (Pelletheizung) auch erhalten, wenn der Eigentümer seiner Tochter eine Wohnung kostenfrei überlässt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen Sie mit einem Grundbuchauszug und einer Meldebescheinigung bestätigen. Nutzt ein anderer die Wohnung, bekommen Sie den Bonus nicht. Das gilt auch bei kostenfreier Überlassung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo