Ich heize als Rentner mein Haus mit einem Grundofen. Das Heizmaterial sind Briketts (aus Braunkohle und Holz). Das warme Wasser wird durch Solarthermie und einen Durchlauferhitzer (grüner Strom) erzeugt. Zu einem geringen Anteil wird fehlende Wärme mit Nachtspeicheröfen erzeugt (800 kWh/Jahr, grüner Strom !). Muss ich mich hier auf Änderungen in Bezug auf die neue Heizverordnungen oder Gesetze einstellen?
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Sie hier voraussichtlich nichts ändern. Die neuen Regeln sind erst dann zu befolgen, wenn Sie (voraussichtlich) ab 2024 eine neue Heizung einbauen. Für die bestehende Anlage besteht bisher keine Austauschpflicht. Diese gibt es nur für alte Öl- und Gasheizungen (GEG § 72) sowie Einzelraumfeuerstätten (1. BImSchV § 26). Die Vorgaben der 1. BImSchV gelten dabei nicht für Grundöfen sowie Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt. Ein Grundofen ist nach § 2 Punkt 13 der 1. BImSchV eine "Einzelraumfeuerungsanlage als Wärmespeicherofen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt [...]" wurde.
Wir empfehlen, das Thema auch mit Ihrem Schornsteinfeger zu besprechen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Denn: Entspricht Ihr Grundofen nicht der Definition der 1. BImSchV, müssen Sie diesen mit Filter-/Abscheidetechnik ausstatten, austauschen oder stilllegen lassen, wenn Sie die vorgegebenen Emissionswerte überschreiten.