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Expertenrat

Der Heizungsbauer stellt die Fachunternehmererklärung nicht aus. Was können wir tun?

Frage von Dorit B. am 09.11.2023 

Unsere Pelletheizung ist nun seit dem 31.08.2023 fertig eingebaut. Eine BAFA-Förderung ist bewilligt. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen läuft bis 08.01.2024. Ich bin gerade dabei, die nötigen Unterlagen für die Förderung zusammenzustellen und die Rechnungen bei der BAFA einzureichen.

Bis auf einen Betrag von 600 Euro (Rechnungssumme insgesamt 3.600 Euro) Einbaukosten für Heizung sind alle Rechnungen beglichen. Wir haben die Heizungsfirma mehrfach aufgefordert, über die strittigen Punkte miteinander eine Lösung zu finden.

Leider reagiert die Firma auch nach mehrmaliger Aufforderung überhaupt nicht. Uns fehlt jetzt noch die Fachunternehmererklärung.

So wie das in den letzten Wochen abgelaufen ist, befürchten wir, dass auch nach Fristsetzung für die Ausstellung keine Erklärung rechtzeitig vor dem Ablauf der Bewilligung erteilt werden wird.

Was können wir tun, um die Fachunternehmererklärung von der Heizungsfirma zu erhalten? Bis zum Ablauf des Förderungszeitraums ist ja nicht mehr viel Zeit (Weihnachtspause droht). An wen können wir uns zur Durchsetzung wenden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich an das BAFA wenden und um eine begründete Verlängerung der Frist bitten. Das funktioniert mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben, das Sie im BAFA-Onlineportal einreichen. Wichtig ist es, darzulegen, dass Sie die Verzögerung nicht zu verantworten haben.

Darüber hinaus können Sie sich die nötigen Bestätigungen auch von einem Energie-Effizienz-Experten des Bundes ausstellen lassen. Auch diese Experten sind dazu berechtigt.

Zum Durchsetzen Ihrer Forderung gegenüber dem Heizungsbauer empfehlen wir, eine Verlängerung zu beantragen und einen Gutachter zurate zu ziehen. Dieser prüft den Fall und legt neutral dar, wer dabei im Recht ist. Sind Ansprüche berechtigt, hilft der Experte dabei, diese zu erwirken. Unter Umständen ist dazu allerdings auch ein Fachanwalt erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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