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Expertenrat

Müssen wir unser Haus sanieren, wenn das neue GEG in Kraft tritt?

Frage von Franz H. am 02.10.2023 

Wir wohnen seit 1980 in unserem Einfamilienhaus. Müssen wir laut neuem GEG das Haus sanieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. In diesem Fall profitieren Sie vom Bestandsschutz. Den haben Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Wohnung davon schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Grundsätzlich gilt die Ausnahme für die Dachbodendämmung, die Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen und den Tausch 30 Jahre alter Öl-/Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.

Wichtig zu wissen ist, dass die Nachrüstpflichten bei einem Eigentümerwechsel zum Tragen kommen. Neue Eigentümer haben dann 2 Jahre Zeit, die vorgaben zu erfüllen.

Sanieren Sie das Gebäude, gelten die übrigen Pflichten des GEG jedoch unverändert. Diese sind jedoch nur dann zu erfüllen, wenn Sie ohnehin Maßnahmen wie eine Fassadensanierung, eine Dacheindeckung oder einen Fenstertausch vornehmen. Ausnahmen für Altbesitzer gibt es dabei keine.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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