Wir wohnen seit 1980 in unserem Einfamilienhaus. Müssen wir laut neuem GEG das Haus sanieren?
Nein. In diesem Fall profitieren Sie vom Bestandsschutz. Den haben Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Wohnung davon schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Grundsätzlich gilt die Ausnahme für die Dachbodendämmung, die Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen und den Tausch 30 Jahre alter Öl-/Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Nachrüstpflichten bei einem Eigentümerwechsel zum Tragen kommen. Neue Eigentümer haben dann 2 Jahre Zeit, die vorgaben zu erfüllen.
Sanieren Sie das Gebäude, gelten die übrigen Pflichten des GEG jedoch unverändert. Diese sind jedoch nur dann zu erfüllen, wenn Sie ohnehin Maßnahmen wie eine Fassadensanierung, eine Dacheindeckung oder einen Fenstertausch vornehmen. Ausnahmen für Altbesitzer gibt es dabei keine.