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Expertenrat

Was passiert mit der Förderung, wenn ich mein Haus einige Jahre nach der Sanierung verkaufe?

Frage von Christian M. am 05.03.2024 

Wir haben eine BEG Einzelmaßnahme bestätigt bekommen und werden jetzt unser Dach energetisch sanieren. Die Sanierung wird vermutlich in 5/2024 abgeschlossen sein.

Angenommen, ich würde das Objekt aus privaten Gründen in 5 Jahren verkaufen - was würde mit der schon ausgezahlten Förderung passieren? Muss ich diese zurückzahlen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. Diese Pflicht geht bei einem Kauf auf den neuen Eigentümer über. Reißt dieser das Dach oder das Gebäude im genannten Zeitraum ab, muss er das dem Fördergeber melden. Letzterer ist dann berechtigt, einen Teil der Förderung zurückzufordern. Wichtig ist, dass Sie die Pflichten (Erhaltung und Meldung bei Änderung oder Abriss) im Kaufvertrag verankern und so auf den Käufer übertragen.

Sofern der neue Eigentümer das Dach im genannten Zeitraum nicht verändert und Dach oder Gebäude nicht abreißt, sind mit der Förderung keine Nachteile verbunden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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