Wir haben eine BEG Einzelmaßnahme bestätigt bekommen und werden jetzt unser Dach energetisch sanieren. Die Sanierung wird vermutlich in 5/2024 abgeschlossen sein.
Angenommen, ich würde das Objekt aus privaten Gründen in 5 Jahren verkaufen - was würde mit der schon ausgezahlten Förderung passieren? Muss ich diese zurückzahlen?
Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. Diese Pflicht geht bei einem Kauf auf den neuen Eigentümer über. Reißt dieser das Dach oder das Gebäude im genannten Zeitraum ab, muss er das dem Fördergeber melden. Letzterer ist dann berechtigt, einen Teil der Förderung zurückzufordern. Wichtig ist, dass Sie die Pflichten (Erhaltung und Meldung bei Änderung oder Abriss) im Kaufvertrag verankern und so auf den Käufer übertragen.
Sofern der neue Eigentümer das Dach im genannten Zeitraum nicht verändert und Dach oder Gebäude nicht abreißt, sind mit der Förderung keine Nachteile verbunden.