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Expertenrat

Muss ich nach 30 Jahren meine Heizung austauschen lassen?

Frage von Robert W. am 04.11.2023 

Muss ich meine Heizung 2024 erneuern? Ich bin 89 Jahre, die Heizung ist Baujahr 1993.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Öl- oder Gasheizung, greift nach 30 Jahren grundsätzlich die Austauschpflicht des BEG. Von dieser sind Sie aber in verschiedenen Fällen befreit. So zum Beispiel:


  • wenn es sich bei der Heizung bereits um einer Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt.
  • Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben.

Sind Sie unsicher, ob Sie die Ausnahmetatbestände erfüllen, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine verbindliche Aussage.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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