Wenn wir in unserem EFH (Altbau) ab 2024 die Ölheizung ausbauen, zwingt uns dann eigentlich das GEG, wieder eine "Heizungsanlage" einzubauen oder dürfen wir als Selbstnutzer theoretisch auch ohne leben?
Was wäre mit folgenden (spartanischen) Optionen: ausschließlich ein einfacher, handbeschickter Holz Kamin- / Kachelofen oder steckerfertige mobile Infrarotplatten? Warmwasser über E-Boiler.
Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung gibt es nicht. Ohne heizungstechnische Anlage gilt das GEG nicht und sie haben sich an keine der darin enthaltenen Regeln zu halten. Beachten Sie aber, dass Temperaturwechsel, niedrige Temperaturen und Frost zu Schäden an Haus und Technik führen können.
Nutzen Sie Öfen oder Infrarotheizplatten, beheizen Sie das Gebäude. Es gelten dann aller Voraussicht nach die Anforderungen des GEG (§ 2 Absatz 1 Satz 1 GEG). Eine rechtsverbindliche Antwort oder eine Ausnahmegenehmigung bekommen Sie hier nach individueller Prüfung von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.
Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse sowie Stromdirektheizungen erfüllen die Vorgaben dabei nach aktuellem Entwurf zum GEG 2024. Beim Einbau einer Stromdirektheizung in Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer keine bewohnt, ist allerdings das Unterschreiten der Anforderungen an den Wärmeschutz Pflicht, außer Sie tauschen bestehende Einzelraum-Stromdirektheizungen aus. (§ 71 d GEG)
Mit fester Biomasse erfüllen Sie die Anforderungen nur, wenn diese in einem Biomassekessel oder einem automatisch beschickten Biomasseofen (zum Beispiel Pelletofen) verbrannt wird. Kamine lassen sich dabei nicht anrechnen. Pflicht ist außerdem ein Pufferspeicher und eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen. (§ 71 g GEG)
Die angegebenen Paragrafen beziehen sich auf den Entwurf zur GEG-Novelle vom 19.04.2023. Bis zum Erlass des Gesetzes können sich Bedingungen und Vorgaben noch ändern.