Wir bewohnen ein Haus mit sechs Wohneinheiten. Die Heizung wurde erstellt 1994. Wir haben bislang keine Störungen. Der Wartungsdienst und auch der Schornsteinfeger haben keinerlei Beanstandungen. Trotzdem überlegen wir den Heizkessel und den Warmwasserspeicher zu erneuern. Welche behördlichen Vorschriften haben sich gegenüber 1994 geändert und müssen bei einem Austausch berücksichtig werden?
Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. So ist es in Baden-Württemberg vorgeschrieben, einen bestimmten Teil des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken (EWärmeG).
Außerdem müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, um Energieverluste zu verhindern, und Warmwasseranlagen mit größerem Speicher müssen regelmäßig auf Legionellen geprüft werden.
Über alle darüber hinausgehenden Fragen und welche Heizung für das Haus in Frage kommt, kann Sie sicher ein Heizungsfachbetrieb ausführlich beraten.