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Expertenrat

In unserem Mehrfamilienhaus soll die Heizung erneuert werden. Welche Vorschriften müssen wir beachten?

Frage von Bernhard K. am 08.02.2016 

Wir bewohnen ein Haus mit sechs Wohneinheiten. Die Heizung wurde erstellt 1994. Wir haben bislang keine Störungen. Der Wartungsdienst und auch der Schornsteinfeger haben keinerlei Beanstandungen. Trotzdem überlegen wir den Heizkessel und den Warmwasserspeicher zu erneuern. Welche behördlichen Vorschriften haben sich gegenüber 1994 geändert und müssen bei einem Austausch berücksichtig werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. So ist es in Baden-Württemberg vorgeschrieben, einen bestimmten Teil des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken (EWärmeG).

Außerdem müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, um Energieverluste zu verhindern, und Warmwasseranlagen mit größerem Speicher müssen regelmäßig auf Legionellen geprüft werden.

Über alle darüber hinausgehenden Fragen und welche Heizung für das Haus in Frage kommt, kann Sie sicher ein Heizungsfachbetrieb ausführlich beraten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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