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Expertenrat

Kann ich die Kosten der Heizung, die über die BAFA-Förderung hinausgehen, in der Steuererklärung geltend machen?

Frage von Adelheid G. am 30.06.2023 

Nach dem Einbau der Heizung fiel die Rechnung deutlich höher aus als der bewilligte BAFA-Zuschuss. Kann ich den Rest in der persönlichen Steuererklärung geltend machen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Punkt 8.6 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine Kombination der BEG-EM-Förderung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a (Handwerkerbonus) und § 35c (Sanierungsbonus) des Einkommensteuergesetzes für ein und dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. 


Möglich ist es jedoch, beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen parallel in Anspruch zu nehmen. Ebenso ist es möglich, die nicht geförderten Kosten als Werbungskosten anzugeben, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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