Muss bei der Förderung einer solarthermischen Anlage, die nur zur Warmwasserunterstützung genutzt wird, auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden?
Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Fall ein hydraulischer Abgleich zu erfolgen hat. Die entsprechende Anforderung finden Sie unter dem Punkt 3.1 "Übergreifende technische Mindestanforderungen" der TMA zur BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ". Eine Ausnahme für Warmwasser-Solaranlagen ist nicht zu finden.
Die Kosten des hydraulischen Abgleichs können Sie dafür bei der Förderung mit berücksichtigen. Denken Sie daher daran, das Budget im Antrag ausreichend hoch anzusetzen.