Meine Gastherme wurde im November nach 26 Jahren vom Vermieter ausgetauscht. Ich habe den Heizungsmonteur nach einem hydraulischen Abgleich gefragt. Dieser meinte, das müsse man bei diesem Modell nicht machen. Kann das sein und ist es nicht verpflichtend, dieses bei einem Tausch der Therme zu machen?
Grundsätzlich ist ein hydraulischer Abgleich sinnvoll und häufig auch vorgeschrieben. Bei einem Heizungstausch allein ist die Maßnahme jedoch nicht zwangsweise verpflichtend. Sie ist nicht direkt im GEG aufgeführt, dafür aber Bestandteil der DIN 18380 VOB/C sowie der VDMA 24199, weshalb Sachverständige bei einem Kesseltausch häufig von einer Pflicht zum hydraulischen Abgleich ausgehen.
Definitive Pflicht ist die Maßnahme bei einer Förderung für den Heizungstausch oder bei einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und einer Gas-Zentralheizung.
Bei allen anderen Gebäuden ist es jedoch vorgeschrieben, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. Dabei geht es um die Einstellung der Heizung, den hydraulischen Abgleich (hauptsächlich Prüfung), die Heizungspumpe und die Rohrdämmung.
Nachlesen können Sie das in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV).
Handelt es sich um die Etagenheizung in einem Mehrfamilienhaus, spielt der hydraulische Abgleich durch die geringe Größe des Heizsystems in der Regel eher eine untergeordnete Rolle. In Einfamilienhäusern kann er zum Energiesparen beitragen. Lassen Sie oder Ihr Vermieter die Maßnahme durchführen, gibt es daher auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung in Höhe von 15 bis 20 Prozent.
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