Was wird bei einem hydraulischen Abgleich der Heizung gemacht?
Kurz gesagt: Die Wärmeverteilung und Regelung der Heizungsanlage wird optimiert.
Wenn das Heizungsnetz hydraulisch abgeglichen wird heißt das, dass Pumpen und Ventile nach einer Berechnung eingestellt werden. Dazu kommt noch eine Überprüfung der Temperatureinstellung der Regelung (inkl. angepasster Zeitsteuerung) des Wärmeerzeugers. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Heizkessel, Umwälzpumpe und Thermostatventile optimal und energiesparend zusammenarbeiten. Danach steht die richtige Wassermenge (also Wärmemenge) zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung. Der Wärmeerzeuger, also der Heizkessel, steht dabei (fast) immer am Ende der hydraulischen Betrachtung. Ein Fachbetrieb ermittelt im Idealfall zuerst den Wärmebedarf (Heizlast) der einzelnen Räume des Hauses, bewertet dann die Heizflächen und die Verteilung inklusive der vorhandenen Armaturen und erst zum Schluss den Heizkessel.
Warum ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
Bei vielen Heizungsanlagen gelangt in einige Heizkörper zu wenig, in andere aber zu viel Heizwasser. Die Folge: Die unterversorgten Heizkörper und Zimmer bleiben zu kalt. Die anderen Heizkörper können dagegen nicht genug Heizwärme abgeben, so dass das rückfließende Heizwasser zu warm ist. Das führt zu häufigem An- und Abschalten des Heizkessels und verschwendet Energie.
Was bringt der hydraulische Abgleich der Heizung?
Das Heizsystem läuft nach dem hydraulischen Abgleich effizienter und braucht bis zu 15 Prozent weniger Energie. Wird gleichzeitig eine neue (und oft kleinere) Umwälzpumpe eingebaut, kommen noch eingesparte Stromkosten hinzu. Außerdem steigt der Wohnkomfort, wenn alle Heizkörper und Räume ausreichend warm werden. Die Amortisationszeit für die Kosten liegt so gut wie immer im Bereich von drei bis fünf Jahren.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) § 60c ist der hydraulische Abgleich Pflicht beim Einbau der Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, wenn das Heizungssystem auf Wasser als Wärmeträger basiert. Die Mindestleistungen dabei sind: eine raumweise Heizlastberechnung, eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Auch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C sind Heizungsbetriebe verpflichtet, Heizungsrohrnetze beim Einbau einer Heizung hydraulisch abzugleichen. Eigentümer achten am besten darauf, dass der hydraulische Abgleich in der Leistungsbeschreibung des Angebots als eigene Position aufgeführt ist.
Und last but not least ist der hydraulische Abgleich auch Voraussetzung für die Heizungs- und Effizienzhausförderung!
Formulare für den hydraulischen Abgleich
Um staatliche Fördermittel zu beantragen, muss der hydraulische Abgleich auf einem Formular vom Fachbetrieb oder Sachverständigen bestätigt werden. Die verschiedenen Nachweisformulare für Einzelmaßnahmen, Effizienzhäuser und Nichtwohngebäude finden Sie hier.
Gibt es eine Förderung für den hydraulischen Abgleich?
Ja, Maßnahmen zur Optimierung der Heizung werden über das BAFA mit einem Zuschuss gefördert.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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