Bekomme ich den iSFP-Bonus von 5 % für eine BEG Einzelmaßnahme (Heizungserneuerung) sofort oder darf ich dafür den Antrag erst ab 1.7.2021 stellen?
Fördermittel für Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Sie seit Januar 2021 beantragen. Seitdem bekommen Sie auch den iSFP-Bonus für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Wichtig ist, dass Sie den individuellen Sanierungsfahrplan bereits vorliegen haben, wenn Sie die Förderung beantragen.