Ist es richtig, dass der iSFP-Bonus entfällt, wenn der iSFP von einer verwandten Person (Schwester oder Tochter) erstellt wurde?
Für die Bundesförderung für Energieberatung zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts sind, sind von der Förderung einer Energieberatung ausgeschlossen. Diese ist jedoch Voraussetzung für den iSFP-Bonus, wie im Punkt 8.4.3 der BEG-EM-Richtlinie nachzulesen: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP [...], so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)".
Sind für die Bundesförderung für Energieberatung zugelassene Energieberater nicht alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, ist eine Förderung für die Energieberatung und damit auch der iSFP-Bonus möglich. Eine Einschränkung, die allein auf das Verwandtschaftsverhältnis abzielt, ist uns allerdings nicht bekannt.