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Expertenrat

Darf ich als Energieberater einen iSFP für mein eigenes Haus erstellen?

Frage von Jasper G. am 28.10.2023 

Ich bin selbst Energieberater. Darf ich bei einer Immobilie, bei der ich und zwei meiner Geschwister als Eigentümer eingetragen sind, einen iSFP erstellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen iSFP können Sie immer dann ausstellen, wenn Sie bzw. die Nutzer des Berichts berechtigt sind, auch die BAFA-Förderung für die Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Nicht antragsberechtigt sind nach Punkt 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für (Energieberatung für Wohngebäude (EBW)) "für dieses Förderprogramm zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts sind". Da Sie nicht allein Eigentümer sind, können Sie einen iSFP ausstellen, um die anderen Eigentümer über den Zustand des Gebäudes und die möglichen Sanierungsarbeiten aufzuklären.

Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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