Im Rahmen der Heizungserneuerung, BEG EM, habe ich den Antrag bei der BAFA gestellt und u. a. auch den iSFP Zuschuss in Höhe von 5 % beantragt. Mein Energieberater (Ersteller des iSFP) weigert sich den von der BAFA zur Verfügung gestellten Vordruck "Bestätigung zum iSFP" auszufüllen.
Er beharrt darauf, dass die Förderung nur im Rahmen einer Baubegleitung gewährt werde. Da wir in keine Baubegleitung eingewilligt haben, sollen wir das Nachsehen haben. Ist eine Baubegleitung wirklich die einzige Möglichkeit, den iSFP-Bonus für eine Einzelmaßnahme zu erhalten?
Gibt es andere Möglichkeiten bzw. Wege, um den iSFP Bonus zu erhalten?
Voraussetzung für die Gewährung des iSFP-Bonus ist eine schrittweise Sanierung. Außerdem müssen Maßnahmen, für die Sie den Bonus beantragen, in einem Sanierungsfahrplan enthalten sein. Eine Baubegleitung ist keine Pflicht. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.4.2. der Richtlinie zur BEG EM.
Sie müssen allerdings einen Energie-Effizienz-Experten bei der Beantragung hinzuziehen, um die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den Technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Während das bei Einzelmaßnahmen am Gebäude ohnehin Pflicht ist, könnten Sie beim Austausch der Heizung oder bei der Heizungsoptimierung auf das Einbinden eines Energieberaters verzichten, wenn Sie den iSFP-Bonus nicht beantragen. Das ist unter Punkt 9.2 der Richtlinie nachzulesen.
Rechtlich verbindliche Aussagen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie über die Infohotline des BMWK zur Energieeffizienz-Förderung. Ansprechpartner erreichen Sie hier unter der Rufnummer 0800 / 0115 000.