Hat der iSFP weiterhin Gültigkeit, auch wenn mein Kunde mittelfristig nach Erstellung eines iSFP eine Dachaufstockung oder einen Anbau vornimmt?
In der Regel bleibt der iSFP weiterhin gültig, wenn Sie Arbeiten am Haus durchführen. Bei wesentlichen Änderungen sollten Sie das Dokument allerdings erneut ausstellen oder zumindest anpassen lassen, da der Nutzwert des Inhalts dann unter Umständen nur noch gering ist. Nach 15 Jahren verliert das Dokument seine Gültigkeit dann jedoch, sodass es nicht mehr für den iSFP-Bonus genutzt werden kann.
Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist der Sachverhalt weiter zu prüfen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen dazu den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.