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Expertenrat

Kann ich die Art der Heizung nachträglich im Förderantrag ändern?

Frage von Peter B. am 09.11.2022 

Eine Firma hat für mich für eine Pelletheizung einen BAFA-Antrag gestellt. Jetzt möchte ich aber eine LWWP und eine andere Firma. Diese Firma hat die iSFP-Förderung von 5 % über den Energieberater vergessen. Der Antrag wurde noch vor dem 14.8.2022 gestellt. Was kann ich daran noch ändern und wie?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Art der Heizung können Sie auch nachträglich problemlos ändern. Dazu informieren Sie den Fördergeber mit einem formlos unterschriebenen Schreiben über den Wechsel. Gleiches gilt für den Handwerksbetrieb. Hierzu lassen Sie die Kontaktdaten zum Fördervorhaben beim BAFA ändern.

Den iSFP können Sie leider nur vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides und innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) nachreichen. Dazu benötigen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB) von einem Energieberater, deren ID Sie dem Fördergeber übermitteln. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Erstellung der TPB zusätzliche Kosten anfallen, sofern diese noch nicht vorliegt.

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